

- 5. Zollabfertigung
5.4. Zolltarif und Codierungen in e-zoll
(1) Die in diesem Abschnitt behandelten Beschränkungen sind im Zolltarif mit der Maßnahme "VB-0330: Artenschutz" (VuB-Code "0330") gekennzeichnet.
(2) Für die Codierung der in diesem Abschnitt behandelten Beschränkungen in e-zoll stehen bei der Einfuhr folgende Dokumentenartencodes zur Verfügung:
Dokumentenarten Einfuhr
Dokumenten-artencode |
Beschreibung |
Hinweise |
C638 |
CITES Einfuhrgenehmigung |
siehe Abschnitt 4.1., Abschnitt 4.4. und Abschnitt 5.2.1. |
C639 |
CITES Einfuhrmeldung |
siehe Abschnitt 4.1., Abschnitt 4.9. und Abschnitt 5.2.1. |
C402 |
durch ein Drittland ausgestellte CITES Ausfuhrgenehmigung oder Wiederausfuhrbescheinigung |
siehe Abschnitt 4.1. und Abschnitt 4.8. |
C403 |
CITES-Bescheinigung für Wanderausstellungen |
siehe Abschnitt 4.1., Abschnitt 4.5. und Abschnitt 5.2.3. |
C404 |
CITES-Reisebescheinigung |
siehe Abschnitt 4.1., Abschnitt 4.6. und Abschnitt 5.2.3. |
C406 |
CITES-Musikinstrumentenbescheinigung |
siehe Abschnitt 4.1., Abschnitt 4.6b., Abschnitt 4.8. und Abschnitt 5.2.5. |
C635 |
CITES Etikett |
Codierung von Ausnahmen gemäß siehe Abschnitt 6.3. |
Y932 |
Waren, die gemäß Artikel 7 (3) der Verordnung des Rates Nr. 338/97 einer Ausnahmeregelung hinsichtlich der CITES-Kontrollen unterliegen |
Codierung von Ausnahmen gemäß Abschnitt 6.2.1.; dieser Code darf nicht gemeinsam mit den Codes C401, C403, C404, C406, C635, C638, C639 oder Y900 verwendet werden |
Y900 |
Die angemeldeten Waren fallen nicht unter das Washingtoner Übereinkommen (CITES) |
Codierung einer Nichterfassung von der Beschränkung (ex-Positionen) siehe Abschnitt 2.1.; dieser Code darf nicht gemeinsam mit den Codes C401, C403, C404, C406, C635, C638, C639 oder Y932 verwendet werden |
(3) Für die Codierung der in diesem Abschnitt behandelten Beschränkungen in e-zoll stehen bei der Ausfuhr folgende Dokumentenartencodes zur Verfügung:
Dokumentenarten Ausfuhr
Dokumenten-artencode |
Beschreibung |
Hinweise |
C401 |
durch ein EU-Land ausgestellte CITES Ausfuhrgenehmigung oder Wiederausfuhrbescheinigung |
siehe Abschnitt 4.2., Abschnitt 4.4. und Abschnitt 5.2.2. |
C403 |
CITES-Bescheinigungen für Wanderausstellungen |
siehe Abschnitt 4.2., Abschnitt 4.5. und Abschnitt 5.2.3. |
C404 |
CITES-Reisebescheinigungen |
siehe Abschnitt 4.2., Abschnitt 4.6. und Abschnitt 5.2.3. |
C406 |
CITES-Musikinstrumentenbescheinigung |
siehe Abschnitt 4.2., Abschnitt 4.6b., Abschnitt 4.8. und Abschnitt 5.2.5. |
N851 |
Pflanzengesundheitszeugnis |
siehe Abschnitt 4.7. |
C635 |
CITES Etikett |
Codierung von Ausnahmen gemäß Abschnitt 6.3. |
Y932 |
Waren, die gemäß Artikel 7 (3) der Verordnung des Rates Nr. 338/97 einer Ausnahmeregelung hinsichtlich der CITES-Kontrollen unterliegen |
Codierung von Ausnahmen gemäß Abschnitt 6.2.2.; dieser Code darf nicht gemeinsam mit den Codes C401, C403, C404, C406, C635, C638, C639 oder Y900 verwendet werden |
Y900 |
Die angemeldeten Waren fallen nicht unter das Washingtoner Übereinkommen (CITES) |
Codierung einer Nichterfassung von der Beschränkung (ex-Positionen) siehe Abschnitt 2.1.; dieser Code darf nicht gemeinsam mit den Codes C401, C403, C404, C406, C635, C638, C639 oder Y932 verwendet werden |
Zusatzinformationen
