
ZK-0911, Arbeitsrichtlinie TIR
Zusatzinformationen

Hinweis Beachte
Änderungen auf Grund des AVOG 2010 - DV. Weiters wurden auch textliche Anpassungen und Korrekturen durchgeführt.
Die Arbeitsrichtlinie TIR stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen bei den TIR-Verfahren dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Diese Richtlinie gilt im Bereich der TIR-Verfahren basierend auf dem Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR Übereinkommen von 1975).
- 2. Abfertigung
2.14. SAFE TIR
Die österreichische Zollverwaltung hat sich im Rahmen einer Vereinbarung mit dem österreichischen bürgenden Verband AISÖ und der IRU verpflichtet hat, bei der Beendigung eines TIR-Versands gewisse Daten an das elektronische Kontrollsystem "SAFE TIR" zu übermitteln. Diese Übermittlung erfolgt aufgrund bestimmter Auswahlkriterien automatisch vom System.
2.14.1. Erfassung der Daten in e-zoll
Wichtig: Im Falle der Beendigung im Notfallverfahren sind die entsprechenden Datensätze im e-zoll NCTS zu erfassen.
Zusatzinformationen
in Findok veröffentlicht am: | 26.08.2010 |
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Schlagworte: | TIR Übereinkommen von 1975, TIR Verfahren, Carnet TIR, NCTS/TIR, Verschlussanerkenntnis, Zulassung von Strassenfahrzeugen, Zulassung von Behältern, Ausschluss bestimmter Waren und Personen vom TIR Verfahren, Vertragsparteien |
Stammfassung: | BMF-010313/0028-IV/6/2007 |
Systemdaten: | Findok-Nr: 26542.4 aufgenommen am: 26.08.2010 16:05:45 Dokument-ID: db07a4ef-917d-4478-9919-e048a688e1df Segment-ID: b6cc856b-3348-4a1b-9091-c110fe2aae28 |
