Richtlinie des BMF vom 26.08.2010, BMF-010313/0652-IV/6/2010
gültig von 26.08.2010 bis 01.02.2012
ZK-0911, Arbeitsrichtlinie TIR

Hinweis Beachte

Änderungen auf Grund des AVOG 2010 - DV. Weiters wurden auch textliche Anpassungen und Korrekturen durchgeführt.
Die Arbeitsrichtlinie TIR stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen bei den TIR-Verfahren dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Diese Richtlinie gilt im Bereich der TIR-Verfahren basierend auf dem Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR Übereinkommen von 1975).
  • 2. Abfertigung

2.14. SAFE TIR

Die österreichische Zollverwaltung hat sich im Rahmen einer Vereinbarung mit dem österreichischen bürgenden Verband AISÖ und der IRU verpflichtet hat, bei der Beendigung eines TIR-Versands gewisse Daten an das elektronische Kontrollsystem "SAFE TIR" zu übermitteln. Diese Übermittlung erfolgt aufgrund bestimmter Auswahlkriterien automatisch vom System.

2.14.1. Erfassung der Daten in e-zoll

Wichtig: Im Falle der Beendigung im Notfallverfahren sind die entsprechenden Datensätze im e-zoll NCTS zu erfassen.

 

Zusatzinformationen

in Findok veröffentlicht am:26.08.2010
Anmerkungen:
  • Diese Richtlinie basiert auf den Bestimmungen des TIR Übereinkommens von 1975 und den darin enthaltenen Anlagen.
Materie:
  • Zoll
betroffene Normen:
Schlagworte:TIR Übereinkommen von 1975, TIR Verfahren, Carnet TIR, NCTS/TIR, Verschlussanerkenntnis, Zulassung von Strassenfahrzeugen, Zulassung von Behältern, Ausschluss bestimmter Waren und Personen vom TIR Verfahren, Vertragsparteien
Stammfassung:BMF-010313/0028-IV/6/2007
Systemdaten: Findok-Nr: 26542.4
aufgenommen am: 26.08.2010 16:05:45
Dokument-ID: db07a4ef-917d-4478-9919-e048a688e1df
Segment-ID: b6cc856b-3348-4a1b-9091-c110fe2aae28
nach oben