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Richtlinie des BMF vom 17.07.2006, BMF-010313/0044-IV/6/2007
gültig ab 17.07.2006
ZK-0612, Arbeitsrichtlinie "Zollanmeldung im Informatikverfahren"
- Titel IV - Bemerkungen zu den Angaben in der Zollanmeldung
- Abschnitt I - Ausfuhr/Versendung
Datengruppe Zollstelle der Beendigung (EndCO, 99x, A)
Beschreibung: |
Bei Zollverfahren, deren Beendigung bei einer bestimmten Zollstelle vorgeschrieben ist (z.B. passive Veredelung), ist die Zollstelle der Beendigung des Verfahrens anzugeben. |
Datenfeld |
Nachricht-Feld |
Format |
Codeliste |
SAD-Feld |
Art |
|
Zollstellennummer |
Ref |
an8 |
EC_10000 |
44 |
P |
|
Beschreibung: |
Die Kennnummer der Zollstelle für die Beendigung wirtschaftlicher Zollverfahren ist in codierter Form zu erfassen. |
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Beispiel: |
AT500000 - Zollamt Linz |