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Richtlinie des BMF vom 05.05.2017, BMF-010310/0125-III/11/2017
gültig ab 05.05.2017
UP-4750, Arbeitsrichtlinie Ägypten
0. Hinweis
Sofern im Abschnitt "Rechtsgrundlagen", im Unterabschnitt "Ursprungsprotokoll", auf das Regionale Übereinkommen verwiesen wird, sind für die Auslegung der Ursprungsregeln die Bestimmungen der Arbeitsrichtlinie UP-4000 (Regionales Übereinkommen) heranzuziehen.