Richtlinie des BMF vom 01.03.2007, BMF-010311/0026-IV/8/2007 gültig von 01.03.2007 bis 19.06.2008

VB-0280, Arbeitsrichtlinie Gentechnik

1. Gegenstand

1.1. Einfuhrverbot

(1) Gemäß den in Abschnitt 0.1. angeführten Verordnungen ist das Inverkehrbringen und jede Verwendung (einschließlich als Lebens- oder Futtermittel) der unter Abschnitt 1.2. angeführten Erzeugnisse in Österreich verboten.

(2) Als Inverkehrbringen ist gemäß § 4 des Gentechnikgesetzes die Abgabe von Erzeugnissen, die aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen oder solche enthalten, an Dritte und das Einführen nach Österreich zu verstehen.

(3) Im Hinblick auf das Verbot des Inverkehrbringens (und damit auch der Einfuhr) von gentechnisch verändertem Mais können Sammelanmeldungsbewilligungen für solche Waren nicht erteilt werden.