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Richtlinie des BMF vom 11.03.2007, BMF-010311/0048-IV/8/2007
gültig von 11.03.2007 bis 31.10.2009
VB-0720, Arbeitsrichtlinie Produktsicherheit
- Einfache Druckbehälter
- 90.2. Verfahren
90.2.2. Tatbestand nach Abschnitt 1.1.1. (Gefahr für die Gesundheit oder Sicherheit)
Die Beurteilung einer ernsten und unmittelbaren Gefahr für die Gesundheit oder Sicherheit hat bei der Abfertigung zum freien Verkehr grundsätzlich in allen Fällen zu erfolgen. Besonderes Augenmerk ist aber auf die von der Einfachen Druckbehälter-Verordnung umfassten Waren zu legen.