Seitenbereiche:
. Zum Inhalt (ALT+0) . Zum Hauptmenü (ALT+1) . Zur Fußzeile (ALT+2) . Zu den Zusatzinformationen (ALT+3) .
Richtlinie des BMF vom 08.02.2007, BMF-010314/0144-IV/8/2007
gültig von 08.02.2007 bis 30.04.2016
ZT-2810, Arbeitsrichtlinie "Überwachung der Einfuhren von bestimmtem Obst und Gemüse"
Einfuhrüberwachung Obst und GemüseEinleitung
Die Arbeitsrichtlinie ZT-2810 (Einfuhrüberwachung Obst und Gemüse) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen bei der Vollziehung der Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1555/1996 zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 8. Februar 2007