Richtlinie des BMF vom 06.10.2020, 2020-0.643.540
gültig von 06.10.2020 bis 10.03.2021
UP-2000, Arbeitsrichtlinie Nichtpräferentieller Ursprung

 

Die Arbeitsrichtlinie UP-2000 (Arbeitsrichtlinie Nichtpräferentieller Ursprung) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.

Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.

Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.

 

Bundesministerium für Finanzen, 1. Mai 2016

Zusatzinformationen

in Findok veröffentlicht am:13.10.2020
Materie:
  • Zoll
betroffene Normen:
Schlagworte:NPU
Stammfassung:BMF-010310/0115-IV/7/2016
Systemdaten: Findok-Nr: 71713.7
aufgenommen am: 13.10.2020 06:48:03
Dokument-ID: 8b2a6bcb-3c16-4914-a4e8-1482dd1d6712
Segment-ID: be98f6aa-2aa0-42d5-b948-6318c9ad8feb
nach oben