Richtlinie des BMF vom 12.12.2007, BMF-010313/0789-IV/6/2007 gültig von 12.12.2007 bis 30.04.2016

ZK-0910, Arbeitsrichtlinie Versandverfahren

  • 5. Gemeinschaftscharakter der Waren

5.4. Amtshilfe

Die Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten leisten einander Amtshilfe bei der Nachprüfung der Echtheit und Richtigkeit der Papiere sowie der ordnungsgemäßen Erfüllung der Förmlichkeiten, mit denen nach Maßgabe dieses Punktes der Gemeinschaftscharakter der Waren nachgewiesen wird.