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Richtlinie des BMF vom 12.12.2007, BMF-010313/0789-IV/6/2007
gültig von 12.12.2007 bis 30.04.2016
ZK-0910, Arbeitsrichtlinie Versandverfahren
- 5. Gemeinschaftscharakter der Waren
5.4. Amtshilfe
Die Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten leisten einander Amtshilfe bei der Nachprüfung der Echtheit und Richtigkeit der Papiere sowie der ordnungsgemäßen Erfüllung der Förmlichkeiten, mit denen nach Maßgabe dieses Punktes der Gemeinschaftscharakter der Waren nachgewiesen wird.