Seitenbereiche:
. Zum Inhalt (ALT+0) . Zum Hauptmenü (ALT+1) . Zur Fußzeile (ALT+2) . Zu den Zusatzinformationen (ALT+3) .VB-0320, Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht
Anlage 1
Grenztierärztlich kontrollpflichtige Waren
Der grenztierärztlichen Kontrolle (Abschnitt 2) unterliegen die nachstehend angeführten Waren:
KN-Code |
Warenbezeichnung |
Kapitel 1 |
Lebende Tiere |
Kapitel 2 |
Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse |
Kapitel 3 |
Fische und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere |
Kapitel 4 |
Milch und Milcherzeugnisse; Vogeleier; natürlicher Honig; genießbare Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen |
0502 10 00 |
unbearbeitete Borsten von Hausschweinen oder Wildschweinen und Abfälle dieser Borsten |
ex0502 90 00 |
Dachshaare und andere Tierhaare, unbearbeitet |
0504 00 00 |
Därme, Blasen und Mägen von anderen Tieren als Fischen, ganz oder zerteilt, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert |
0505 |
Vogelbälge und andere Vogelteile, mit ihren Federn oder Daunen, Federn und Teile von Federn (auch beschnitten), Daunen, roh oder nur gereinigt, desinfiziert oder zum Haltbarmachen behandelt; Mehl und Abfälle von Federn oder Federteilen |
0506 |
Knochen und Stirnbeinzapfen, roh, entfettet, einfach bearbeitet (aber nicht zugeschnitten), mit Säure behandelt oder entleimt; Mehl und Abfälle davon, von Huftieren (Abschnitt 1.2.1) |
0507 |
Elfenbein, Schildpatt, Fischbein (einschließlich Bartenfransen), Hörner, Geweihe, Hufe, Klauen, Krallen und Schnäbel, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten; Mehl und Abfälle davon, von Huftieren (Abschnitt 1.2.1.), Geflügel (Abschnitt 1.2.4.) und Wildgeflügel (Abschnitt 1.2.5.) |
ex0510 00 00 |
Galle, auch getrocknet; Drüsen und andere Organe zur Herstellung von Arzneiwaren |
0511 |
Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht lebende Tiere des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar; Rosshaar und Rosshaarabfälle, unbearbeitet |
ex1213 00 00 |
Stroh und Spreu von Getreide, roh, auch gehäckselt, gemahlen, gepresst, ausgenommen in Form von Pellets |
ex1214 90 99 |
Heu |
1501 00 |
Schweinefett (einschließlich Schweineschmalz) und Geflügelfett, ausgenommen solches der Position 0209 oder 1503 |
1502 00 |
Fett von Rindern, Schafen oder Ziegen, ausgenommen solches der Position 1503 |
1503 00 |
Schmalzstearin, Schmalzöl, Oleostearin, Oleomargarin und Talgöl, weder emulgiert, vermischt noch anders verarbeitet |
1504 00 |
Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen oder Meeressäugetieren, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert |
1506 00 00 |
Andere tierische Fette und Öle sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert |
1516 10 |
tierische Fette und Öle sowie deren Fraktionen |
ex1518 00 |
Waren dieser Position, die tierische Fette und Öle enthalten |
ex1521 90 91 |
Bienenwachs, roh |
Kapitel 16 |
Zubereitungen von Fleisch, Fischen oder von Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren |
1702 11 00 |
Lactose und Lactosesirup |
ex1901, ex1902 und ex1905 90 |
Zusammengesetzte Erzeugnisse gemäß Abschnitt 2.1. Abs. 2 |
ex2004 und ex2005 |
Zusammengesetzte Erzeugnisse gemäß Abschnitt 2.1. Abs. 2 |
ex2103, ex2104 ex2105 00 99 und ex2106 90 98 |
Zusammengesetzte Erzeugnisse gemäß Abschnitt 2.1. Abs. 2 |
2301 |
Mehl und Pellets von Fleisch, von Schlachtnebenerzeugnissen, von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, ungenießbar; Grieben/Grammeln |
ex2309 |
Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art, die tierische Rohstoffe oder Fleisch von Tieren enthalten |
2835 25 00 |
Calciumhydrogenorthophosphat (Dicalciumphosphat) |
ex2835 26 00 |
Tricalciumphosphat |
ex3001 20 90 |
Auszüge aus Drüsen oder anderen Organen oder ihren Absonderungen |
3001 90 91 |
Heparin und seine Salze |
3001 90 98 |
Waren dieser Unterposition |
ex3002 10 10 |
Antisera, von Tieren |
ex3002 10 91 |
Hämoglobin, Blutglobuline und Serumglobuline, von Tieren |
3002 10 99 |
Waren dieser Unterposition |
3002 90 30 |
tierisches Blut, zu therapeutischen, prophylaktischen oder diagnostischen Zwecken zubereitet |
ex3002 90 50 |
Kulturen von Mikroorganismen, die tierische Rohstoffe (z. B. tierisches Blut) enthalten, sowie Erreger (Antigene) von Tierkrankheiten |
ex3002 90 90 |
Waren dieser Unterposition, die tierische Rohstoffe (z. B. tierisches Blut enthalten, sowie Erreger (Antigene) von Tierkrankheiten und Teile solcher Erreger |
ex3101 00 00 |
Waren dieser Position, die tierische Rohstoffe enthalten, ausgenommen Mischungen aus Naturdünger und chemischen Düngemitteln |
ex3501 |
Casein, Caseinate und andere Caseinderivate
|
3502 |
Albumine (einschließlich Konzentrate aus zwei oder mehr Molkenproteinen, die mehr als 80 GHT Molkenproteine, bezogen auf die Trockenmasse, enthalten), Albuminate und andere Albuminderivate |
3503 00 10 |
Gelatine und ihre Derivate, nur für den menschlichen Verzehr und für die Lebensmittelindustrie |
3504 00 00 |
Peptone und ihre Derivate; andere Eiweißstoffe und ihre Derivate, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Hautpulver, auch chromiert |
3507 10 |
Lab und seine Konzentrate |
ex4101 |
Rohe Häute und Felle von Rindern und Kälbern oder Pferden und anderen Einhufern, ausgenommen gepikelt oder gekalkt |
ex4102 |
Rohe Häute und Felle von Schafen und Lämmern, ausgenommen gepikelt (Unterposition 4102 21 00) oder gekalkt |
ex4103 |
Andere rohe Häute und Felle, ausgenommen gepikelt oder gekalkt |
ex4205 00 90 |
Kauartikel für Tiere aus Leder oder rekonstituiertem Leder (einschließlich aus Rohhautleder) |
ex4206 00 00 |
Kauartikel für Tiere aus Därmen, Goldschlägerhäutchen, Blasen oder Sehnen |
ex4301 30 |
Rohe Pelzfelle (einschließlich Kopf, Schwanz, Klauen und andere zu Kürschnerzwecken verwendbare Teile), von Astrachan-, Karakul-, Persianer-, Breitschwanz- oder ähnlichen Lämmern, von indischen, chinesischen, mongolischen oder tibetanischen Lämmern, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen |
ex4301 80 |
Andere rohe Pelzfelle , ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen, von Huftieren und Vögeln |
ex4301 90 00 |
Köpfe, Schwänze, Klauen und andere zu Kürschnerzwecken verwendbare Teile, von Huftieren und Vögeln |
ex5101 |
Wolle, weder gekrempelt noch gekämmt, nicht carbonisiert, ausgenommen solche, die einer Fabrikswäsche unterzogen oder beim Gerben gewonnen wurden |
ex5102 |
Feine oder grobe Tierhaare, weder gekrempelt noch gekämmt, ausgenommen solche, die einer Fabrikswäsche unterzogen oder beim Gerben gewonnen wurden |
ex5103 |
Abfälle von Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren (einschließlich Garnabfälle), ausgenommen Reißspinnstoff, ausgenommen solche, die einer Fabrikswäsche unterzogen oder beim Gerben gewonnen wurden |
ex9508 10 00 |
Zirkusse, Tierschauen und Wanderbühnen, mit lebenden Tieren der Kapitel 1 und 3 |
ex9705 00 00 |
Waren dieser Position, von Huftieren (Abschnitt 1.2.1.) und Vögeln |