Richtlinie des BMF vom 12.11.2009, BMF-010311/0091-IV/8/2009 gültig von 12.11.2009 bis 31.07.2011

VB-0320, Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht

Anlage 1

Grenztierärztlich kontrollpflichtige Waren

Der grenztierärztlichen Kontrolle (Abschnitt 2) unterliegen die nachstehend angeführten Waren:

KN-Code

Warenbezeichnung

Kapitel 1

Lebende Tiere

Kapitel 2

Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse

Kapitel 3

Fische und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere

Kapitel 4

Milch und Milcherzeugnisse; Vogeleier; natürlicher Honig; genießbare Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen

0502 10 00

unbearbeitete Borsten von Hausschweinen oder Wildschweinen und Abfälle dieser Borsten

ex0502 90 00

Dachshaare und andere Tierhaare, unbearbeitet

0504 00 00

Därme, Blasen und Mägen von anderen Tieren als Fischen, ganz oder zerteilt, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert

0505

Vogelbälge und andere Vogelteile, mit ihren Federn oder Daunen, Federn und Teile von Federn (auch beschnitten), Daunen, roh oder nur gereinigt, desinfiziert oder zum Haltbarmachen behandelt; Mehl und Abfälle von Federn oder Federteilen

0506

Knochen und Stirnbeinzapfen, roh, entfettet, einfach bearbeitet (aber nicht zugeschnitten), mit Säure behandelt oder entleimt; Mehl und Abfälle davon, von Huftieren (Abschnitt 1.2.1)

0507

Elfenbein, Schildpatt, Fischbein (einschließlich Bartenfransen), Hörner, Geweihe, Hufe, Klauen, Krallen und Schnäbel, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten; Mehl und Abfälle davon, von Huftieren (Abschnitt 1.2.1.), Geflügel (Abschnitt 1.2.4.) und Wildgeflügel (Abschnitt 1.2.5.)

ex0510 00 00

Galle, auch getrocknet; Drüsen und andere Organe zur Herstellung von Arzneiwaren

0511

Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht lebende Tiere des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar; Rosshaar und Rosshaarabfälle, unbearbeitet

ex1213 00 00

Stroh und Spreu von Getreide, roh, auch gehäckselt, gemahlen, gepresst, ausgenommen in Form von Pellets

ex1214 90 99

Heu

1501 00

Schweinefett (einschließlich Schweineschmalz) und Geflügelfett, ausgenommen solches der Position 0209 oder 1503

1502 00

Fett von Rindern, Schafen oder Ziegen, ausgenommen solches der Position 1503

1503 00

Schmalzstearin, Schmalzöl, Oleostearin, Oleomargarin und Talgöl, weder emulgiert, vermischt noch anders verarbeitet

1504 00

Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen oder Meeressäugetieren, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert

1506 00 00

Andere tierische Fette und Öle sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert

1516 10

tierische Fette und Öle sowie deren Fraktionen

ex1518 00

Waren dieser Position, die tierische Fette und Öle enthalten

ex1521 90 91

Bienenwachs, roh

Kapitel 16

Zubereitungen von Fleisch, Fischen oder von Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren

1702 11 00

Lactose und Lactosesirup

ex1901,

ex1902 und

ex1905 90

Zusammengesetzte Erzeugnisse gemäß Abschnitt 2.1. Abs. 2

ex2004 und

ex2005

Zusammengesetzte Erzeugnisse gemäß Abschnitt 2.1. Abs. 2

ex2103,

ex2104

ex2105 00 99 und

ex2106 90 98

Zusammengesetzte Erzeugnisse gemäß Abschnitt 2.1. Abs. 2

2301

Mehl und Pellets von Fleisch, von Schlachtnebenerzeugnissen, von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, ungenießbar; Grieben/Grammeln

ex2309

Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art, die tierische Rohstoffe oder Fleisch von Tieren enthalten

2835 25 00

Calciumhydrogenorthophosphat (Dicalciumphosphat)

ex2835 26 00

Tricalciumphosphat

ex3001 20 90

Auszüge aus Drüsen oder anderen Organen oder ihren Absonderungen

3001 90 91

Heparin und seine Salze

3001 90 98

Waren dieser Unterposition

ex3002 10 10

Antisera, von Tieren

ex3002 10 91

Hämoglobin, Blutglobuline und Serumglobuline, von Tieren

3002 10 99

Waren dieser Unterposition

3002 90 30

tierisches Blut, zu therapeutischen, prophylaktischen oder diagnostischen Zwecken zubereitet

ex3002 90 50

Kulturen von Mikroorganismen, die tierische Rohstoffe (z. B. tierisches Blut) enthalten, sowie Erreger (Antigene) von Tierkrankheiten

ex3002 90 90

Waren dieser Unterposition, die tierische Rohstoffe (z. B. tierisches Blut enthalten, sowie Erreger (Antigene) von Tierkrankheiten und Teile solcher Erreger

ex3101 00 00

Waren dieser Position, die tierische Rohstoffe enthalten, ausgenommen Mischungen aus Naturdünger und chemischen Düngemitteln

ex3501

Casein, Caseinate und andere Caseinderivate

  • für den menschlichen Verzehr, sofern 50 GHT oder mehr,
  • zur Verwendung als Futtermittel oder zu industriellen Zwecken

3502

Albumine (einschließlich Konzentrate aus zwei oder mehr Molkenproteinen, die mehr als 80 GHT Molkenproteine, bezogen auf die Trockenmasse, enthalten), Albuminate und andere Albuminderivate

3503 00 10

Gelatine und ihre Derivate, nur für den menschlichen Verzehr und für die Lebensmittelindustrie

3504 00 00

Peptone und ihre Derivate; andere Eiweißstoffe und ihre Derivate, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Hautpulver, auch chromiert

3507 10

Lab und seine Konzentrate

ex4101

Rohe Häute und Felle von Rindern und Kälbern oder Pferden und anderen Einhufern, ausgenommen gepikelt oder gekalkt

ex4102

Rohe Häute und Felle von Schafen und Lämmern, ausgenommen gepikelt (Unterposition 4102 21 00) oder gekalkt

ex4103

Andere rohe Häute und Felle, ausgenommen gepikelt oder gekalkt

ex4205 00 90

Kauartikel für Tiere aus Leder oder rekonstituiertem Leder (einschließlich aus Rohhautleder)

ex4206 00 00

Kauartikel für Tiere aus Därmen, Goldschlägerhäutchen, Blasen oder Sehnen

ex4301 30

Rohe Pelzfelle (einschließlich Kopf, Schwanz, Klauen und andere zu Kürschnerzwecken verwendbare Teile), von Astrachan-, Karakul-, Persianer-, Breitschwanz- oder ähnlichen Lämmern, von indischen, chinesischen, mongolischen oder tibetanischen Lämmern, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen

ex4301 80

Andere rohe Pelzfelle , ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen, von Huftieren und Vögeln

ex4301 90 00

Köpfe, Schwänze, Klauen und andere zu Kürschnerzwecken verwendbare Teile, von Huftieren und Vögeln

ex5101

Wolle, weder gekrempelt noch gekämmt, nicht carbonisiert, ausgenommen solche, die einer Fabrikswäsche unterzogen oder beim Gerben gewonnen wurden

ex5102

Feine oder grobe Tierhaare, weder gekrempelt noch gekämmt, ausgenommen solche, die einer Fabrikswäsche unterzogen oder beim Gerben gewonnen wurden

ex5103

Abfälle von Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren (einschließlich Garnabfälle), ausgenommen Reißspinnstoff, ausgenommen solche, die einer Fabrikswäsche unterzogen oder beim Gerben gewonnen wurden

ex9508 10 00

Zirkusse, Tierschauen und Wanderbühnen, mit lebenden Tieren der Kapitel 1 und 3

ex9705 00 00

Waren dieser Position, von Huftieren (Abschnitt 1.2.1.) und Vögeln