Richtlinie des BMF vom 07.03.2019, BMF-010310/0100-III/11/2019
gültig von 07.03.2019 bis 13.05.2020
UP-4403, Arbeitsrichtlinie Ukraine
0. Hinweis
Sofern im Abschnitt "Rechtsgrundlagen", im Unterabschnitt "Ursprungsprotokoll", auf das Regionale Übereinkommen verwiesen wird, sind für die Auslegung der Ursprungsregeln die Bestimmungen der Arbeitsrichtlinie UP-4000 (Regionales Übereinkommen) heranzuziehen.