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Richtlinie des BMF vom 04.08.2016, BMF-010313/0532-IV/6/2016 gültig ab 04.08.2016

ZK-0612, Arbeitsrichtlinie "Zollanmeldung im Informatikverfahren"

Beachte
  • Die Arbeitsrichtlinien im Bereich Zollkodex der Union wurden zur Gänze überarbeitet und den aktuellen Bestimmungen angepasst. Die gegenständliche Arbeitsrichtlinie wurde teilweise (Abschnitte 0. bis 7. sowie die Anhänge) in die neue Arbeitsrichtlinie ZK-1580 überführt. Die übrigen Abschnitte werden erst mit Anpassung von e-zoll an die Bestimmungen des UZK in die Arbeitsrichtlinie ZK-1580 überführt.
  • Anlagen

Anlage 5 - Faxdeckblatt Anmeldung

NOTFALLVERFAHREN / FALLBACK

Name des Anmelders:

 

Adresse:

Plz/Ort:

EORI-Nr.:

 

Sachbearbeiter:

 

Tel. Nr.: Fax-Nr.:

 

Warenort:

TIN:

Adresse:

 

Plz/Ort:

 

Zuständiges Zollamt/Kundenteam:

 

Tel. Nr.: Fax-Nr.:

 

FRN/MRN:

Seitenanzahlentfällt (ersetzt durch ARL ZK-1580) (inkl. Deckblatt):

 

Einfuhranmeldung

 

 

 

nach Art. 76 (1) b ZK, Bewilligungsnummer:

 

 

Ausfuhranmeldung

 

 

Anmeldung zum Transit-Abgang

 

 

Transit Ankunftsanzeige

 

 

Transit - Entladevermerke

 

 

AEOC/F - Zertifikatsnummer:

 

 

vorab Mailversand erfolgt; Datum ……………, Uhrzeit:……………

 

 

zollamtliche Bestätigung von Unterlagen erforderlich

 

 

Freigabevermerk erforderlich

Unterschrift und Name: