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Richtlinie des BMF vom 18.11.2016, BMF-010310/0325-IV/7/2016
gültig von 18.11.2016 bis 28.09.2017
UP-5300, Arbeitsrichtlinie MAR
Beachte
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Die Novellierung betrifft den Abschnitt 2 (Tabelle und 1. Absatz nach der Tabelle).
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