Warnung

Samstag 19. sowie Sonntag 20. Juli 2025 kann es aufgrund von Wartungsarbeiten zu Ausfällen der Findok kommen!
Wir ersuchen um Ihr Verständnis – Ihr Findok-Team!

Richtlinie des BMF vom 01.02.2009, BMF-010311/0008-IV/8/2009
gültig von 01.02.2009 bis 20.08.2010
VB-0220, Arbeitsrichtlinie Suchtmittel
  • 1. Begriffsbestimmungen
  • 1.1. Suchtmittel

1.1.5. Zweifelsfragen

In Verdachts- oder Zweifelsfällen haben die Zollstellen auf Grund von Sachverständigengutachten (Technische Untersuchungsanstalt der Bundesfinanzverwaltung, Bezirkssanitätsbehörden, Apotheken) feststellen zu lassen, ob ein Suchtmittel vorliegt. Wenn es zweckmäßig erscheint, kann auch direkt mit der Suchtmittelüberwachungsstelle des Bundesministeriums für Gesundheit, Sektion III (Drogen und Suchtmittel), Abteilung III/B/6, Radetzkystraße 2, 1030 Wien - allenfalls i.k.W. (Telefon-Nr. 01/711 00) - in Verbindung getreten werden.

Zusatzinformationen

in Findok veröffentlicht am:09.02.2009
Materie:
  • Zoll
betroffene Normen:
Schlagworte:Suchtmittel, Suchtgift, psychotrope Substanzen
Stammfassung:BMF-010311/0020-IV/8/2007
Systemdaten: Findok-Nr: 27030.2
aufgenommen am: 09.02.2009 14:11:47
Dokument-ID: 7e26f63e-bed5-476f-8a74-9e447da37465
Segment-ID: c4b59774-2c2c-4f40-a664-122056656d33
nach oben