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Richtlinie des BMF vom 01.03.2007, BMF-010311/0017-IV/8/2007
gültig von 01.03.2007 bis 30.04.2016
VB-0100, Arbeitsrichtlinie Verbote und Beschränkungen im Zollverfahren
Einleitung
Die Arbeitsrichtlinie Verbote und Beschränkungen im Zollverfahren (VB-0100) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen im Hinblick auf § 29 ZollR-DG zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 1. März 2007