Zoll-Rechtsgrundlage des BMF vom 01.07.2009, BMF-010313/0593-IV/6/2009 gültig von 01.07.2009 bis 30.04.2016

ZK-DVO, Zollkodex-Durchführungsverordnung (Zollkodex-DVO)

Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften
  • Teil I. Allgemeine Durchführungsvorschriften
  • Titel VI Verbringen von Waren in das Zollgebiet der Gemeinschaft
  • Kapitel 1 Summarische Eingangsanmeldung

Abschnitt 5 Ankunftsmeldung

Artikel 184g
Der Betreiber des im Zollgebiet der Gemeinschaft eintreffenden aktiven Beförderungsmittels oder sein Vertreter meldet den Zollbehörden der ersten Eingangszollstelle die Ankunft des Beförderungsmittels. Diese Ankunftsmeldung enthält die Einzelheiten, die zur Feststellung der summarischen Eingangsanmeldungen erforderlich sind, die für alle mit diesem Beförderungsmittel beförderten Waren abgegeben wurden. Im Rahmen des Möglichen sind für die Ankunftsmeldung verfügbare Verfahren zu verwenden.