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- 5 Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben
- 5.7 ABC der Betriebsausgaben
Finanzierungskosten
Siehe Rz 1421 ff.
Firmenwert
Zur Abschreibbarkeit siehe Rz 3187 ff.
Fitness-Studio
Siehe Rz 4719, Stichwort "Fitness-Studio".
Flugzeug
Siehe Rz 4783 ff.
Forschungsaufwendungen
Siehe Rz 1298 ff.
Forschungszuwendungen
Siehe Rz 1330 ff.
Fotoapparat, Filmkamera
Siehe Rz 4720, Stichwort "Fotoapparat, Filmkamera".
Freimachungskosten
Abfindungs- bzw. Ablösezahlungen zur Freimachung eines Gebäudes von bestehenden Bestandsrechten sind auf das Gebäude zu aktivieren (VwGH 5.7.1955, 3943/53).
Freiwilliger Sozialaufwand
Dieser ist idR als Betriebsausgabe abzugsfähig (zB Gewährung von Betriebsausflügen, Veranstaltung von Weihnachtsfeiern usw.).
Beim Arbeitnehmer sind diese Leistungen prinzipiell steuerpflichtiger Arbeitslohn (vgl. VwGH 29.5.1985, 83/13/0201, sowie LStR 2002, Rz 667). Zur Steuerfreiheit derartiger Leistungen siehe LStR 2002, Rz 75 bis 104.
Freiwillig geleistete Aufwendungen
Auch ohne rechtliche Verpflichtung geleistete Aufwendungen sind Betriebsausgaben, wenn sie ausschließlich oder überwiegend durch den Betrieb veranlasst sind, wie zB in Kulanz- oder Versicherungsfällen (VwGH 11.5.1979, 0237/77; vgl. auch Rz 4839). Aus familiären Gründen geleistete freiwillige Aufwendungen sind jedoch gemäß § 20 EStG 1988 nicht abzugsfähig (VwGH 18.3.1966, 2126/65).
Führerschein
Siehe Rz 4721, Stichwort "Führerschein".