Richtlinie des BMF vom 26.08.2010, BMF-010313/0652-IV/6/2010 gültig von 26.08.2010 bis 01.02.2012

ZK-0911, Arbeitsrichtlinie TIR

Beachte
  • Änderungen auf Grund des AVOG 2010 - DV. Weiters wurden auch textliche Anpassungen und Korrekturen durchgeführt.
Die Arbeitsrichtlinie TIR stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen bei den TIR-Verfahren dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Diese Richtlinie gilt im Bereich der TIR-Verfahren basierend auf dem Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR Übereinkommen von 1975).

0. Übersicht; Einführung

Die Bestimmungen über das Carnet TIR-Verfahren der Arbeitsrichtlinie ZK-0910 (Versandverfahren) in Ergänzung zu den Rechtsgrundlagen des TIR-Übereinkommens von 1975 sind nunmehr neu geregelt in der vorliegenden Arbeitsrichtlinie ZK-0911 (Carnet TIR Verfahren).

Aufgrund einiger Änderungen des Übereinkommens durch den TIR-Verwaltungsausschuss wurden die Bestimmungen diesen Änderungen angepasst. Das TIR Handbuch der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) mit sämtlichen Anhängen kann bei Bedarf unter http://www.unece.org/tir/handbook/german/newtirhand/TIR-6Rev1DE_Bookmarks.pdf aufgerufen werden.