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Richtlinie des BMF vom 06.11.2016, BMF-010307/0003-IV/7/2016
gültig ab 06.11.2016
MO-8501, Arbeitsrichtlinie Lizenzen
Beachte
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Neuregelung aufgrund der VOen 2016/1237 und 1239
Die Arbeitsrichtlinie »MO-8501 (»Lizenzen) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen » dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, Approbationsdatum der Stammfassung in der Findok»1. Jänner 2007