Richtlinie des BMF vom 01.01.2016, BMF-010310/0362-IV/7/2015 gültig von 01.01.2016 bis 24.07.2017

UP-4403, Arbeitsrichtlinie Ukraine

12. Rechtsgrundlagen

12.1. Abkommen und Beschlüsse

Beschluss des Rates (2014/295/EU) vom 17. März 2014 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits im Namen der Europäischen Union hinsichtlich der Präambel, Artikel 1 und der Titel I, II und VII des Abkommens, ABl. Nr. L 161 vom 29.5.2014 S. 1

Beschluss des Rates (2014/668/EU) vom 23. Juni 2014 über die Unterzeichnung - im Namen der Europäischen Union - und die vorläufige Anwendung des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits hinsichtlich der Titel III (mit Ausnahme der Bestimmungen über die Behandlung von Drittstaatsangehörigen, die als Arbeitnehmer im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei legal beschäftigt sind) und der Titel IV, V, VI und VII des Abkommens sowie der diesbezüglichen Anhänge und Protokolle, ABl. Nr. L 278 vom 20.9.2014 S. 1

  • Schlussakte zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits hinsichtlich des Assoziierungsabkommens, ABl. Nr. L 278 vom 20.9.2014 S. 4
  • Beschluss des Rates (2014/669/EU) vom 23. Juni 2014 über die Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits im Namen der Europäischen Union hinsichtlich der Bestimmungen über die Behandlung von Drittstaatsangehörigen, die als Arbeitnehmer im Hoheitsgebiet der jeweils anderen Vertragspartei legal beschäftigt sind, ABl. Nr. L 278 vom 20.9.2014 S. 6
  • Beschluss des Rates (2014/670/Euratom) vom 23. Juni 2014 zur Genehmigung des Abschlusses des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft, ABl. Nr. L 278 vom 20.9.2014 S. 8

Beschluss des Rates (2014/691/EU) vom 29. September 2014 zur Änderung des Beschlusses 2014/668/EU über die Unterzeichnung - im Namen der Europäischen Union - und die vorläufige Anwendung des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits hinsichtlich des Titels III (mit Ausnahme der Bestimmungen über die Behandlung von Drittstaatsangehörigen, die als Arbeitnehmer im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei legal beschäftigt sind) und der Titel IV, V, VI und VII des Abkommens sowie der diesbezüglichen Anhänge und Protokolle, ABl. Nr. L 289 vom 3.10.2014 S. 1

Mitteilung über die vorläufige Anwendung des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits, ABl. Nr. L 311 vom 31.10.2014 S. 1

Berichtigung des Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits, ABl. Nr. L 326 vom 11.11.2014 S. 5

Protokoll über die Berichtigung des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits unterzeichnet in Brüssel am 21. März 2014 und am 27. Juni 2014, ABl. Nr. L 192 vom 18.7.2015 S. 32

Mitteilung über die vorläufige Anwendung des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits, ABl. Nr. L 321 vom 5.12.2015 S. 1

12.2. Ursprungsprotokoll

Protokoll I zum Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits, ABl. Nr. L 161 vom 29.5.2014 (Ursprungsprotokoll siehe Anhang 1)