Seitenbereiche:
. Zum Inhalt (ALT+0) . Zum Hauptmenü (ALT+1) . Zur Fußzeile (ALT+2) . Zu den Zusatzinformationen (ALT+3) .
Richtlinie des BMF vom 01.01.2007, BMF-010310/0028-IV/7/2007
gültig von 01.01.2007 bis 30.06.2014
UP-3250, Arbeitsrichtlinie "PANEUROMED"
- 7. Präferenznachweise
7.3. Allgemeine Hinweise betreffend Präferenznachweise
7.3.3. Unterschrift
Von einem ermächtigten Ausführer ausgestellte Ursprungserklärungen auf der Rechnung oder auf Rechnung EUR-MED müssen, unabhängig von der Ausfertigungsart, nicht unterschrieben werden. Es genügt die Angabe der Bewilligungsnummer.