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Richtlinie des BMF vom 22.03.2005, 06 0104/9-IV/6/00
gültig von 22.03.2005 bis 01.01.2006
EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000
- 31 Zuzugsbegünstigung (§ 103 EStG 1998)
31.4 Zuzugsbegünstigung in der Fassung des BBG 2001, BGBl. I Nr. 142/2000
8207
Die geänderte Fassung ist ab 30. Dezember 2000 (Tag nach Veröffentlichung im BGBl.) für Zuzugsfälle ab diesem Stichtag wirksam. Sie unterscheidet sich von den Vorfassungen dadurch, dass
- auch der Zuzug von Personen, deren Zuzug aus dem Ausland der Förderung des Sportes dient, unter die Begünstigung fällt,
- eine Bescheinigung des öffentlichen Interesses ist nicht mehr erforderlich ist und
- die für die Begünstigung in Betracht kommende Besteuerungsgrundlage oder die darauf entfallende Steuer mit einem Pauschbetrag festgesetzt werden kann.