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Richtlinie des BMF vom 13.07.2012, BMF-010302/0028-IV/8/2012
gültig von 13.07.2012 bis 11.01.2018
AH-2257, Arbeitsrichtlinie Republik Guinea-Bissau Embargo
Beachte
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Diese Arbeitsrichtlinie wurde ursprünglich unter dem Faszikel AH-2251 veröffentlicht. Da die Nummerierung der Arbeitsrichtlinien betreffend länderspezifische Embargos auf der Geonomenklatur-Nummer der betroffenen Länder basiert, war eine Korrektur auf AH-2257 erforderlich.
1. Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) Nr. 377/2012 des Rates vom 3. Mai 2012 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität in der Republik Guinea-Bissau gefährdende Personen, Organisationen und Einrichtungen.
Inkrafttreten: 4. Mai 2012 (Datum der Veröffentlichung im ABl. der EU).