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. Zum Inhalt (ALT+0) . Zum Hauptmenü (ALT+1) . Zur Fußzeile (ALT+2) . Zu den Zusatzinformationen (ALT+3) .VB-0311, Arbeitsrichtlinie Vermarktungsnormen für bestimmte Fischereierzeugnisse
Die Arbeitsrichtlinie Vermarktungsnormen für bestimmte Fischereierzeugnisse (VB-0311) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen der Verordnung (EWG) Nr. 2136/89, der Verordnung (EWG) Nr. 1536/92, der VerordnungVerordnung (EWG) Nr. 2847/93 (EWG) Nr. 2847/93, der Verordnung (EG) Nr. 2406/96 und der VerordnungVerordnung (EG) Nr. 2406/96 (EG) 1447/99 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 1. März 2007