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Richtlinie des BMF vom 28.01.2004, 14 0611/132-IV/14/03
gültig von 28.01.2004 bis 16.10.2008
InvFR 2003, Investmentfondsrichtlinien 2003
- 3. Sondervorschriften für ausländische Fonds
3.8. Mitwirkungspflicht des Anteilsinhabers
329
Inhaber von Anteilscheinen an ausländischen Fonds
unterliegen - wie es im Steuerrecht bei Auslandsbeziehungen allgemeiner
Grundsatz ist - einer erhöhten Mitwirkungspflicht bei der Erforschung der
steuerlich relevanten tatsächlichen Verhältnisse.