Richtlinie des BMF vom 19.05.2020, 2020-0.315.277
gültig von 19.05.2020 bis 01.02.2021
VB-0220, Arbeitsrichtlinie Suchtmittel
Anlage 12
Muster der Bescheinigung für das Mitführen psychotroper Arzneimittel im Reiseverkehr aus Ländern, die Vertragsparteien des Schengener Durchführungsübereinkommens sind