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Richtlinie des BMF vom 01.01.2007, BMF-010310/0028-IV/7/2007
gültig von 01.01.2007 bis 30.06.2014
UP-3250, Arbeitsrichtlinie "PANEUROMED"
9. Praktische Vorgangsweise bei Ausfuhrabfertigungen
9.5. Prüfung des Antragsformulars
9.5.1. Beschreibung des Sachverhalts
9.5.1.1. Standardsätze
Ergänzend zu den Standardsätzen unter UP-3000 kommt im Rahmen von PanEuroMed in bestimmten Fällen auch nachstehender Standardsatz zur Anwendung:
- "ausreichende Be- oder Verarbeitung gemäß Ursprungsliste unter Anwendung der generellen Toleranzregel" für Waren, bei denen die Sonderregelung (siehe UP-3000 Abschnitt 4.2.4.2.) für die Erfüllung der in der Ursprungsliste genannten Herstellungskriterien ausgenutzt wurde.