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Richtlinie des BMF vom 01.03.2007, BMF-010311/0039-IV/8/2007
gültig von 01.03.2007 bis 20.06.2013
VB-0360, Arbeitsrichtlinie Futtermittel
- 1. Begriffsbestimmungen
- 1.1. Anwendungsbereich
1.1.2. Zusatzstoffe
Zusatzstoffe sind gemäß § 2 Z 5 FMG 1999 Stoffe, die in der Tierernährung verwendet werden und insbesondere geeignet sind, die Beschaffenheit von Futtermitteln günstig zu beeinflussen, den Ernährungsbedarf der Tiere zu decken, die tierische Erzeugung zu verbessern, besondere Ernährungszwecke zu erzielen oder Belästigungen durch tierische Ausscheidungen zu verringern.