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Richtlinie des BMF vom 01.03.2007, BMF-010311/0039-IV/8/2007
gültig von 01.03.2007 bis 20.06.2013
VB-0360, Arbeitsrichtlinie Futtermittel
Einleitung
Die Arbeitsrichtlinie Futtermittel (VB-0360) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen des Futtermittelgesetzes 1999 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 1. März 2007