Richtlinie des BMF vom 02.07.2021, 2021-0.441.250 gültig ab 02.07.2021

UP-8101, Arbeitsrichtlinie Allgemeines Präferenzsystem - Ursprung (UZK, UZK-IA und UZ-DA)

 

Die Arbeitsrichtlinie UP-8101 (Arbeitsrichtlinie Allgemeines Präferenzsystem - Ursprung UZK, UZK-IA und UZ-DA) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.

Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.

Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.

 

Bundesministerium für Finanzen, 1. Mai 2016