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Richtlinie des BMF vom 06.05.2010, BMF-010311/0037-IV/8/2010
gültig von 06.05.2010 bis 24.05.2011
VB-0810, Arbeitsrichtlinie Schutz der Ozonschicht
0. Einleitung
0.1. Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen für die von den Zollämtern anlässlich der Einfuhr und Ausfuhr von Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht führen, anzuwendenden Verbote und Beschränkungen sind:
1.die Verordnung (EG) Nr. 20371005/20002009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen;
2.das Bundesgesetz über den Schutz des Menschen und der Umwelt vor Chemikalien (Chemikaliengesetz 1996 - ChemG 1996), BGBl. I Nr. 53/1997.
0.2. Innergemeinschaftlicher Verkehr
Im innergemeinschaftlichen Verkehr mit Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht führen, bestehen keine von den Zollorganen zu überwachenden Verbote und Beschränkungen.