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Richtlinie des BMF vom 15.12.2020, 2020-0.804.786
gültig ab 15.12.2020
LStR 2002, Lohnsteuerrichtlinien 2002
Die Lohnsteuerrichtlinien 2002 stellen einen Auslegungsbehelf zum Einkommensteuergesetz 1988 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Die Lohnsteuerrichtlinien sind als Zusammenfassung des geltenden Lohnsteuerrechts und somit als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis anzusehen. Sie basieren auf den Lohnsteuerrichtlinien 1999.- 3 STEUERBEFREIUNGEN (§ 3 EStG 1988)
- 3.3 Die einzelnen Steuerbefreiungen
3.3.35 SV-Rückerstattung (§ 3 Abs. 1 Z 34 EStG 1988)
112d
Die Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen, die gemäß § 33 Abs. 8 EStG 1988 im Wege der Einkommensteuerveranlagung erfolgt, stellt keine steuerpflichtige Einnahme dar. Das gilt auch für die Beitragsgutschrift gemäß § 24d des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes.