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Richtlinie des BMF vom 01.08.2016, BMF-010310/0213-IV/7/2016
gültig von 01.08.2016 bis 22.04.2020
UP-5300, Arbeitsrichtlinie MAR
Beachte
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Die gegenständliche Arbeitsrichtlinie wurde an die neue MAR-Verordnung angepasst und ersetzt die bisherige gleichnamige Arbeitsrichtlinie UP-5300.
Die Arbeitsrichtlinie UP-5300 (Arbeitsrichtlinie MAR) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 1. August 2016