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Richtlinie des BMF vom 25.04.2008, BMF-010311/0043-IV/8/2008
gültig von 25.04.2008 bis 04.05.2008
VB-0200, Arbeitsrichtlinie Lebensmittel
Anlage 2
Einfuhr von Gelee-Süßwaren in Minibechern
20.0. Rechtsgrundlagen
(1) Die Rechtsgrundlage für das in dieser Anlage behandelte Einfuhrverbot ist:
- die Entscheidung 2004/374/EG der Kommission über die Aussetzung des Inverkehrbringens und der Einfuhr von Gelee-Süßwaren in Minibechern mit den Lebensmittelzusatzstoffen E 400, E 401, E 402, E 403, E 404, E 405, E 406, E 407, E 407a, E 410, E 412, E 413, E 414 E 415, E 417 und/oder E 418.
(2) Dieses Einfuhrverbot wurden erlassen, da bei diesen Gelee-Süßwaren in Minibechern auf Grund ihrer Konsistenz, Form, Größe und Art der Aufnahme mehrere Risikofaktoren kombiniert auftreten und somit die Gefahr besteht, dass sie im Hals stecken bleiben und zum Ersticken führen.