Richtlinie des BMF vom 26.11.2012, BMF-010311/0107-IV/8/2012
gültig von 26.11.2012 bis 18.05.2020
VB-0220, Arbeitsrichtlinie Suchtmittel

Anlage 13

Muster der Bescheinigung für das Mitführen psychotroper Arzneimittel im Reiseverkehr aus Ländern, die nicht Vertragsparteien des Schengener Durchführungsübereinkommens sind

Bescheinigung für das Mitführen psychotroper Arzneimittel im Reiseverkehr aus Ländern, die nicht Vertragsparteien des Schengener Durchführungsübereinkommens sind - Vorderseite 

Bescheinigung für das Mitführen psychotroper Arzneimittel im Reiseverkehr aus Ländern, die nicht Vertragsparteien des Schengener Durchführungsübereinkommens sind - Rückseite 

Zusatzinformationen

in Findok veröffentlicht am:25.11.2014
Materie:
  • Zoll
betroffene Normen:
Schlagworte:Suchtmittel, Suchtgift, psychotrope Substanzen, Mohnstroh
Stammfassung:BMF-010311/0020-IV/8/2007
Systemdaten: Findok-Nr: 27030.9
aufgenommen am: 25.11.2014 08:51:02
zuletzt geändert am: 03.12.2012
Dokument-ID: 48ea7d91-8db7-4de9-bc8d-51dc125da1dd
Segment-ID: d9557f11-59ef-4100-9a5f-9216f7a4384f
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