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Richtlinie des BMF vom 01.03.2007, BMF-010311/0039-IV/8/2007
gültig von 01.03.2007 bis 27.10.2009
VB-0360, Arbeitsrichtlinie Futtermittel
0. Einführung
0.1. Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen für die von den Zollämtern anlässlich der Einfuhr (einschließlich der Durchfuhr) von Futtermitteln, Zusatzstoffen und Vormischungen anzuwendenden Beschränkungen sind:
1. das Bundesgesetz über die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln, Vormischungen und Zusatzstoffen (Futtermittelgesetz 1999 - FMG 1999), BGBl. I Nr. 139/2000;
2. die Verordnung, mit der Bestimmungen zur Durchführung des Futtermittelgesetzes 1999 erlassen werden (Futtermittelverordnung 2000), BGBl. II Nr. 93/2000;
3. die Entscheidung 2005/317/EG der Kommission über Dringlichkeitsmaßnahmen hinsichtlich des nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismus "Bt10" in Maiserzeugnissen.