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Richtlinie des BMF vom 01.01.2007, BMF-010307/0020-IV/7/2007
gültig von 01.01.2007 bis 30.09.2007
MO-8501, Arbeitsrichtlinie "Lizenzen"
- 2. Allgemeines
2.10. Ein- und Ausfuhren ohne gültige Lizenz
Stellt sich heraus, dass eine lizenzpflichtige Ware ohne Vorlage einer für diese Ware ausgestellten Lizenz, also auch Fälle gemäß Abschnitt 2.9. zweiter Strich, ein- bzw. ausgeführt worden ist, so ist gemäß § 116 Marktordnungsgesetz (MOG) bei der zuständigen Finanzstrafbehörde Anzeige zu erstatten.