
VB-0330, Arbeitsrichtlinie Artenschutz
Zusatzinformationen

- 4. Erforderliche Genehmigungen und Bescheinigungen
- 4.3. Innergemeinschaftlicher Handel
4.3.4. Erwerb durch Erbschaft oder Schenkung
(1) Werden Exemplare des Anhangs A im Wege einer Erbschaft oder Schenkung weitergegeben, so hat der neue Eigentümer dies gemäß § 3 Abs. 1 ArtHG 2009 dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (siehe Abschnitt 1a.1. Abs. 3) unverzüglich anzuzeigen. Für diese Anzeige bestehen keine Formvorschriften. Die Ausstellung einer Bestätigung über die durchgeführte Anzeige ist derzeit nicht vorgesehen.
(2) Allenfalls bestehende Auflagen und Sicherheiten gehen auf den neuen Eigentümer über.
Zusatzinformationen
in Findok veröffentlicht am: | 19.04.2010 |
Materie: |
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betroffene Normen: |
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Verweise: | |
Schlagworte: | Artenschutz, CITES, WA, Washingtoner Artenschutzübereinkommen, Erbschaft, Schenkung |
Stammfassung: | BMF-010311/0048-IV/8/2008 |
Systemdaten: | Findok-Nr: 34486.5 aufgenommen am: 19.04.2010 12:58:37 zuletzt geändert am: 29.11.2010 Dokument-ID: 08c00fe1-3e68-4338-a298-8cfa1789c6c7 Segment-ID: dbcbb1a9-bdd4-4dbb-b233-a327a07a9090 |
