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Richtlinie des BMF vom 22.03.2005, 06 0104/9-IV/6/00
gültig ab 22.03.2005
EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000
- 13 Zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben (§ 19 EStG 1988)
13.3 Verteilung von Vorauszahlungen (§ 19 Abs. 3 EStG 1988)
4628
Die nur Werbungskosten betreffende Verteilungspflicht nach § 19 Abs. 3 EStG 1988 stimmt nahezu wörtlich mit jener nach § 4 Abs. 6 EStG 1988 überein; es gelten somit die dazu in Rz 1381 ff getroffenen Aussagen sinngemäß. In Bezug auf Mietverhältnisse siehe auch Rz 6449.