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Richtlinie des BMF vom 01.03.2007, BMF-010311/0022-IV/8/2007
gültig von 01.03.2007 bis 18.08.2010
VB-0230, Arbeitsrichtlinie Arzneiwaren, Placenten, menschliches Blut, Antisera und andere Blutfraktionen sowie Produkte natürlicher Heilvorkommen
- 3. Placenten, menschliches Blut, Antisera und andere Blutfraktionen
3.3. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren für Blutprodukte
Für Placenten, menschliches Blut, Antisera und andere Blutfraktionen kann eine Bewilligung zum Anschreibeverfahren im Hinblick auf die durchzuführenden zollamtlichen Überwachungsmaßnahmen nicht erteilt werden.