Seitenbereiche:
. Zum Inhalt (ALT+0) . Zum Hauptmenü (ALT+1) . Zur Fußzeile (ALT+2) . Zu den Zusatzinformationen (ALT+3) .
Richtlinie des BMF vom 01.01.2012, BMF-010203/0599-VI/6/2011
gültig ab 01.01.2012
LRL 2012, Liebhabereirichtlinien 2012
- 8. Körperschaftsteuer
- 8.3. Liebhaberei bei Körperschaften im Sinne des § 7 Abs. 3 KStG 1988
8.3.3. Mindestkörperschaftsteuer und Liebhaberei
144
Wird die Tätigkeit einer Kapitalgesellschaft als Liebhaberei beurteilt, ist sie dennoch zur Entrichtung der Mindestkörperschaftsteuer verpflichtet, weil dafür nicht die Erzielung eines körperschaftsteuerpflichtigen Einkommens, sondern lediglich das Vorliegen der unbeschränkten Steuerpflicht Voraussetzung ist (§ 24 Abs. 4 KStG 1988).