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. Zum Inhalt (ALT+0) . Zum Hauptmenü (ALT+1) . Zur Fußzeile (ALT+2) . Zu den Zusatzinformationen (ALT+3) .ZK-1840, Arbeitsrichtlinie Einfuhrabgabenbefreiungen
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Diese Arbeitsrichtlinie wurde auf Grund der Novellierung der Zollbefreiungsverordnung zur Gänze überarbeitet. Im Zuge der Überarbeitung wurden auch Rechtschreibfehler und unrichtige Zitierungen berichtigt und Anpassungen vorgenommen.
- Anhang 9: Vordrucke
Anhang 9A: Einfuhrprivilegien - ZBefr 1, ZBefr 1a und ZBefr 1e
ZBefr 1 - Seite 1: Warendeklaration
ZBefr 1 - Seite 2: Zweckbestimmung
Hinweise zu Seite 1:
Der Vordruck ist zur Verwendung für alle in Kapitel 11 behandelten Fälle vorgesehen und wird bei persönlichen Privilegien entweder vom Begünstigten oder in seinem Namen von einer besonderen Stelle der Internationalen Organisation ausgefüllt.
Wird die Eingangsabgabenbefreiung für ein Kraftfahrzeug beantragt, ist nur die letzte Rubrik auszufüllen, die ersten beiden Rubriken sind dann gesperrt.
Hinweise zu Seite 2:
Für dienstliche Privilegien der Einrichtung ist die erste Rubrik angekreuzt (siehe Abschnitt 11.1., Abschnitt 11.4. und Abschnitt 11.7.).
Für persönliche Privilegien des Personals der begünstigten Einrichtung ist die zweite Rubrik angekreuzt. Inhaber grüner Legitimationskarten müssen eine der beiden Auswahlmöglichkeiten (Übersiedlungsgut oder notwendige Ergänzungen) ankreuzen (siehe Abschnitt 11.5.), ansonsten liegt ein Formgebrechen vor. Inhaber roter, oranger oder blauer Legitimationskarten müssen diese Rubrik nicht ausfüllen, falls dies dennoch geschieht, ist dieser Umstand unbeachtlich.
Für Waren, die zulässigerweise zum Verkauf im Commissary bestimmt sind, ist die dritte Rubrik vorgesehen (siehe Abschnitt 11.6.).
Sonstige Zwecke sind beispielsweise alle Fälle persönlicher Privilegien von Angestellten der CTBTO (siehe Anhang 8A).
In das Feld 'Anmerkungen' können Ergänzungen zu den o.a. Befreiungstatbeständen eingetragen werden, wie beispielsweise zur Begründung der Notwendigkeit von Ergänzungen des Hausrats, die nicht in Anhang 7 enthalten sind. Bei fehlender Begründung liegt ein Formgebrechen vor.
Allfällige weitere Unterschriften werden je nach interner Organisation beispielsweise vom Vorgesetzten des Erklärenden oder von einer speziell eingerichteten Stelle innerhalb der Organisation abgegeben. Das (Nicht)Vorhandensein weiterer Unterschriften ist unbeachtlich.
Zustellung der Erledigung:
Erklärung und gegebenenfalls Grundlagenbescheid können direkt zugestellt werden, soweit dies in der entsprechenden Rubrik angegeben ist, ansonsten ist die Zustellung gemäß § 11 Abs. 2 ZustG vorzunehmen.
Bedeutung der Legitimationskarte:
Personen, die in Österreich Träger von Privilegien (nicht nur Zollprivilegien) und Immunitäten sind, wird vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten eine Legitimationskarte ausgestellt. Die Legitimationskarte ist ein Lichtbildausweis, aus dem Identität, Staatsangehörigkeit und Funktion des Inhabers hervorgehen.
Hinweise zur Aufschlüsselung der Legitimationskartennummer:
Die Legitimationskartennummer gibt Aufschluss über Funktion des Inhabers, Farbe und Umfang der Einfuhrabgabenbefreiung des Inhabers (BGBl. II Nr. 137/2010).
Nummer beginnt mit (1) |
Personengruppe |
Farbe |
Zollprivilegien |
|
---|---|---|---|---|
Berechtigte |
Angehörige |
|
||
19993... |
Dienstliches Hauspersonal, deren haushaltsangehörige Familienmitglieder |
braun |
braun |
keine |
19994... |
Träger diplomatischer Privilegien und Immunitäten, deren haushaltsangehörige Familienmitglieder |
rot |
rot |
ja ( Abschnitt 11.2. , Abschnitt 11.5.2.2. , Abschnitt 11.5.2.3. ) |
19995... |
Berufskonsuln, deren haushaltsangehörige Familienmitglieder |
orange |
orange |
ja ( Abschnitt 11.2. ) |
19996... |
Honorarkonsuln |
gelb |
- |
keine |
19997... |
Angestellte von Internationalen Organisationen |
grün |
grün |
ja ( Abschnitt 11.4. ) |
deren haushaltsangehörige Familienmitglieder |
nein |
|||
19998... |
Verwaltungs- und technisches Personal einer Vertretungsbehörde, deren haushaltsangehörige Familienmitglieder |
blau |
blau |
ja ( Abschnitt 11.3. ) |
19999... |
Privates Hauspersonal von Diplomaten oder Berufskonsuln |
grau |
- |
keine |
(1) Die ersten vier Stellen geben das Jahr der Ausstellung der Legitimationskarte an. Für die Kategorisierung maßgeblich ist daher die fünfte Ziffer der Kartennummer.