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Richtlinie des BMF vom 10.12.2008, BMF-010222/0248-VI/7/2008
gültig ab 10.12.2008
LStR 2002, Lohnsteuerrichtlinien 2002
Die Lohnsteuerrichtlinien 2002 stellen einen Auslegungsbehelf zum Einkommensteuergesetz 1988 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Die Lohnsteuerrichtlinien sind als Zusammenfassung des geltenden Lohnsteuerrechts und somit als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis anzusehen. Sie basieren auf den Lohnsteuerrichtlinien 1999.- 20 Besteuerung bestimmter Zulagen und Zuschläge (§ 68 EStG 1988)
20.2 Freibetrag gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988
1127
Der Freibetrag von 360 Euro monatlich steht zu für
- Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen,
- Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und für
- Überstundenzuschläge im Zusammenhang mit Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit.
1128
Der Freibetrag steht unabhängig von der Zahl der in dieser Zeit geleisteten Arbeitsstunden und vom Ausmaß der Zulagen und Zuschläge zu. Bei mehreren Dienstverhältnissen steht dieser Freibetrag für jedes Dienstverhältnis zu. Im Wege der (Arbeitnehmer-)Veranlagung erfolgt die Zurückführung auf das einfache Ausmaß (insgesamt nur zehn Überstunden, maximal 86 Euro monatlich, sowie 360 Euro bzw. 540 Euro monatlich). Die Erhöhung von fünf auf zehn bzw. von 43 Euro auf 86 Euro gilt für Überstunden, die ab 1. Jänner 2009 geleistet werden.