Seitenbereiche:
. Zum Inhalt (ALT+0) . Zum Hauptmenü (ALT+1) . Zur Fußzeile (ALT+2) . Zu den Zusatzinformationen (ALT+3) .
Richtlinie des BMF vom 01.09.2009, BMF-010302/0030-IV/8/2009
gültig von 01.09.2009 bis 31.10.2010
AH-3100, Güter mit doppeltem Verwendungszweck
5. Warenbeschau
Siehe dazu AH-1110 Abschnitt 4.
6. Beschlagnahme, Verfügungsverbot, Verwertung
Siehe dazu AH-1110 Abschnitt 5.
7. Strafbestimmungen
Die Vorschriften über Güter mit doppeltem Verwendungszweck sind in unmittelbar anwendbarem Recht der Europäischen Gemeinschaft im Sinne von § 1 Z 15 lit. a AußHG 2005 normiert, es sind daher die Bestimmungen des § 37 AußHG 2005 heranzuziehen.
Siehe dazu AH-1130 Abschnitt 1.