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Richtlinie des BMF vom 01.01.2021, 2020-0.825.881
gültig ab 01.01.2021
VB-0200, Arbeitsrichtlinie Lebensmittel
Anlage 4
Einfuhr von verschiedenen Futter- und Lebensmitteln mit dem Risiko einer Aflatoxin-Kontamination (aufgehoben)
Die in dieser Anlage behandelten Einfuhrbeschränkungen auf Grund der
- Durchführungsverordnung (EU) Nr. 884/2014 der Kommission mit Sondervorschriften für die Einfuhr bestimmter Futter- und Lebensmittel aus bestimmten Drittländern wegen des Risikos einer Aflatoxin-Kontamination und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1152/2009
bestehen nicht mehr, weil diese Verordnung durch die
- Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793 der Kommission über die vorübergehende Verstärkung der amtlichen Kontrollen und über Sofortmaßnahmen beim Eingang bestimmter Waren aus bestimmten Drittländern in die Union zur Durchführung der Verordnungen (EU) 2017/625 und (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 669/2009, (EU) Nr. 884/2014, (EU) 2015/175, (EU) 2017/186 und (EU) 2018/1660 der Kommission
mit Ablauf des vom 13. Dezember 2019 aufgehoben worden ist. Hinsichtlich der auf Grund der Verordnung (EU) 2019/1793 anzuwendenden Beschränkungen siehe Anlage 3.