Richtlinie des BMF vom 16.12.2005, 07 2501/4-IV/7/01
gültig ab 16.12.2005
LStR 2002, Lohnsteuerrichtlinien 2002
Die Lohnsteuerrichtlinien 2002 stellen einen Auslegungsbehelf zum Einkommensteuergesetz 1988 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Die Lohnsteuerrichtlinien sind als Zusammenfassung des geltenden Lohnsteuerrechts und somit als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis anzusehen. Sie basieren auf den Lohnsteuerrichtlinien 1999.
  • 9 EINKÜNFTE AUS NICHTSELBSTÄNDIGER ARBEIT (§ 25 EStG 1988)

9.4 Pensionen (§ 25 Abs. 1 Z 2 und 3 EStG 1988)

9.4.1 Firmenpensionen

679

Pensionen, die der frühere Arbeitgeber an den Arbeitnehmer auf Grund einer Pensionszusage direkt ausbezahlt, fallen unter den Tatbestand des § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 (siehe Rz 648a).

Zusatzinformationen

in Findok veröffentlicht am:20.04.2006
Materie:
  • Steuer
betroffene Normen:
Verweise:
Schlagworte:Lohnsteuer, Pension, Firmenpension
Systemdaten: Findok-Nr: 19974.1
aufgenommen am: 20.04.2006 12:35:22
Dokument-ID: 370ec295-55cd-452c-bd49-6e3a733351ad
Segment-ID: e1238257-867c-46a8-9481-68d0d6c25c4d
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