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Richtlinie des BMF vom 28.07.2007, BMF-010311/0081-IV/8/2007
gültig von 28.07.2007 bis 26.02.2008
VB-0200, Arbeitsrichtlinie Lebensmittel
- Einfuhr von Reiserzeugnissen
50.4. Ausnahmen
Da den Beschränkungen nur zu gewerblichen Zwecken eingeführte Waren unterliegen, sind Einfuhren zum persönlichen oder privaten Gebrauch (z. B. im Post- oder Reiseverkehr) von den Beschränkungen ausgenommen (Dokumentenartcode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7019"). Ferner unterliegen den Beschränkungen Sendungen nicht, die unter zollamtlicher Überwachung unmittelbar durch das Zollgebiet der Gemeinschaft durchgeführt werden. Für solche Sendungen besteht daher keine Verpflichtung zur Vorlage eines Analyseberichtes.