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Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der GemeinschaftenAnhang 49 Gemeinsames/gemeinschaftliches Versandverfahren Bürgschaftsurkunde - Einzelsicherheit
Bürgschaftsurkunde
Einzelsicherheit
I. Bürgschaftserklärung
1. Der (die) Unterzeichnete(1) ..........................................................................................
mit Wohnsitz (Sitz) in(2) ...............................................................................................
leistet hiermit bei der Stelle der Bürgschaftsleistung ......................................................
bis zum Höchstbetrag von ................................. selbstschuldnerische Bürgschaft
gegenüber
der Europäischen Gemeinschaft, bestehend aus dem Königreich Belgien,
der Republik Bulgarien, der Tschechischen Republik, dem Königreich
Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, der
Griechischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen
Republik, Irland, der Italienischen Republik, der Republik Zypern, der Republik
Lettland, der Republik Litauen, dem Großherzogtum Luxemburg, der Republik
Ungarn, der Republik Malta, dem Königreich der Niederlande, der Republik
Österreich, der Republik Polen, der Portugiesischen Republik,
Rumänien, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik, der Republik
Finnland, dem Königreich Schweden, dem Vereinigten Königreich
Großbritannien und Nordirland sowie gegenüber der Republik Island,
dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, dem
Fürstentum Andorra und der Republik San
Marino(3),
für die Beträge, die der
Hauptverpflichtete(4)
...................................................................................................
..................................................................................................................................
den genannten Ländern an Zöllen und anderen Abgaben sowohl bezüglich der Haupt- und Nebenverbindlichkeiten als auch der Kosten und der Zuschläge für die nachstehend bezeichneten Waren, die in das gemeinschaftliche/gemeinsame Versandverfahren
bei der Abgangsstelle ...............................................................................................
zu der Bestimmungsstelle .........................................................................................
überführt werden, mit Ausnahme von Geldstrafen oder Bußgeldern schuldet oder schulden wird.
Warenbezeichnung: ..................................................................................................................................
2. Der (die) Unterzeichnete verpflichtet sich, binnen einer Frist von dreißig Tagen nach der ersten schriftlichen Aufforderung durch die zuständigen Behörden der in Punkt 1 genannten Staaten die geforderten Beträge ohne Aufschub zu zahlen, sofern er (sie) oder ein anderer Beteiligter vor Ablauf dieser Frist nicht den zuständigen Behörden gegenüber nachgewiesen hat, dass das Verfahrens beendet wurde.
Die zuständigen Behörden können aus für stichhaltig erachteten Gründen auf Antrag des (der) Beteiligten die Frist von dreißig Tagen nach der ersten schriftlichen Aufforderung, innerhalb welcher der (die) Unterzeichnete die geforderten Beträge zu zahlen hat, verlängern. Die sich aus der Gewährung dieser zusätzlichen Frist ergebenden Kosten, insbesondere die Zinsen, sind so zu berechnen, dass sie dem Betrag entsprechen, der hierfür auf dem jeweiligen einzelstaatlichen Geld- und Kapitalmarkt gefordert wird.
3. Diese Bürgschaftserklärung ist vom Tag ihrer Annahme durch die Stelle der Bürgschaftsleistung an verbindlich.
Der (die) Unterzeichnete haftet weiter für die Erfüllung der Schuld, die im Verlauf des gemeinschaftlichen/gemeinsamen Versandverfahrens im Rahmen dieser Verpflichtung entstanden ist, wenn dieses Verfahren vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Kündigung der Bürgschaftsurkunde begonnen hat; dies gilt auch dann, wenn die Zahlung später gefordert wird.
4. Für diese Bürgschaftserklärung begründet der (die) Unterzeichnete ein Wahldomizil(5) in allen in Punkt 1 genannten Ländern:
Land |
Name und Vorname bzw. Firma und vollständige Anschrift |
---|---|
.............................. |
............................................................................................. |
.............................. |
............................................................................................. |
.............................. |
............................................................................................. |
.............................. |
............................................................................................. |
Der (die) Unterzeichnete erkennt an, dass alle Förmlichkeiten oder Verfahrensmaßnahmen, die diese Bürgschaftserklärung betreffen und an einem Wahldomizil schriftlich vorgenommen werden, insbesondere Postsendungen und Zustellungen, für ihn (sie) verbindlich sind.
Der (die) Unterzeichnete erkennt als Gerichtsstand den Ort der Gerichte der Wahldomizile an.
Der (die) Unterzeichnete verpflichtet sich, die Wahldomizile beizubehalten oder eines oder mehrere dieser Wahldomizile nur nach vorheriger Unterrichtung der Stelle der Bürgschaftsleistung zu ändern.
(Ort) .............................., den .............................
............................................................................
(Unterschrift)(6)
II. Annahme durch die Stelle der Bürgschaftsleistung
Stelle der Bürgschaftsleistung ............................................................................................
Bürgschaftserklärung angenommen am .................... für das gemeinschaftliche/gemeinsame Versandverfahren mit der Versandanmeldung Nr. .......................(7) vom .............................
............................................................................
(Stempel und Unterschrift)
(1)
Name und Vorname oder
Firma.
(2)
Vollständige
Anschrift.
(3)
Der Name der Vertragspartei(en) oder der Staaten
(Andorra und San Marino), deren Gebiet nicht berührt wird, ist zu
streichen. Bezugnahmen auf das Fürstentum Andorra oder die Republik San
Marino gelten nur für Beförderungen im gemeinschaftlichen
Versandverfahren.
(4)
Name und Vorname oder Firma und vollständige
Anschrift des
Hauptverpflichteten.
(5)
Sehen die Rechtsvorschriften eines dieser
Länder ein Wahldomizil nicht vor, so hat der Bürge in diesem Land
einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen; die in Punkt 4
Unterabsätze 2 und 4 vorgesehenen Verpflichtungen sind entsprechend zu
vereinbaren. Für Rechtsstreitigkeiten aus dieser Bürgschaft ist das
Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich das Wahldomizil oder der Wohnsitz
(Sitz) des Zustellungsbevollmächtigten
befindet.
(6)
Vor seiner Unterschrift muss der Unterzeichner
handschriftlich vermerken: "Für die Übernahme der Bürgschaft in
Höhe von", wobei er den Betrag in Worten anzugeben
hat.
(7)
Von der Abgangsstelle
auszufüllen.