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Richtlinie des BMF vom 25.06.2020, 2020-0.397.620
gültig von 25.06.2020 bis 01.02.2021
UP-8101, Arbeitsrichtlinie Allgemeines Präferenzsystem - Ursprung (UZK, UZK-IA und UZ-DA)
Die Arbeitsrichtlinie UP-8101 (Arbeitsrichtlinie Allgemeines Präferenzsystem - Ursprung UZK, UZK-IA und UZ-DA) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 1. Mai 2016