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. Zum Inhalt (ALT+0) . Zum Hauptmenü (ALT+1) . Zur Fußzeile (ALT+2) . Zu den Zusatzinformationen (ALT+3) .UP-3000, Arbeitsrichtlinie Allgemeine Bestimmungen
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Die Arbeitsrichtlinien im Bereich Ursprung und Präferenzen wurden überarbeitet und den neuesten Entwicklungen angepasst. Die gegenständliche Arbeitsrichtlinie wurde in ihrer Gesamtheit neu gefasst und ersetzt die gleichnamige Arbeitsrichtlinie UP-3000.
1. Ursprung von Waren
1.1. Grundsätzliches
Die wirtschaftliche "Staatszugehörigkeit" von Waren wird durch deren Ursprung bestimmt. Die Feststellung des Ursprungs einer Ware und ihrer Einreihung in den Zolltarif sind erforderlich, damit festgestellt werden kann, welche Zölle und Abgaben gleicher Wirkung zu erheben sind und welche sonstigen zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Beschränkungen und Verpflichtungen gelten. Im Zollrecht gibt zwei Arten von Ursprung, den nichtpräferentiellen Ursprung und den Präferenzursprung. Sie unterscheiden sich dadurch, dass der nichtpräferentielle Ursprung keine Gewährung einer Zollpräferenz ermöglicht und zur Erzielung von Präferenzursprung in der Regel strengere Ursprungsregeln zu erfüllen sind.
Die genauen Bestimmungen und Rechtsgrundlagen betreffend den nichtpräferentiellen Ursprung können der Arbeitsrichtlinie UP-2000 entnommen werden.
Der Präferenzursprung kann erzielt werden durch vollständige Erzeugung oder ausreichende Be- oder Verarbeitung (mitunter unter Nutzung von Kumulierungsmöglichkeiten), wo hierbei die EU als ein Gebiet anzusehen ist. Die Präferenzursprungseigenschaft wird Waren der nachfolgend angeführten Länder verliehen (genannt "Zollpräferenzmaßnahmen" - Länder siehe www.bmf.gv.at/Zoll/Für Unternehmen/Ursprung und Präferenzen/Weitere Informationen/ Liste der begünstigten Länder). Diese Bestimmungen sind verbindlich in den jeweiligen Abkommen der EU mit Drittländern bzw. für die autonomen Präferenzmaßnahmen der EU in EU-Rechtsakten (zB in der ZK-DVO) festgelegt und werden für die jeweilige Zollpräferenzmaßnahme in der entsprechenden Arbeitsrichtlinie UP näher ausgeführt. Welche Bestimmung heranzuziehen ist, bestimmt sich durch den konkreten Warenverkehr zwischen der EU und dem unmittelbar von dieser Einfuhr- oder Ausfuhr betroffenen Partnerland.
Alle Arbeitsrichtlinien im Bereich Ursprung und Präferenzen beginnen mit "UP" gefolgt von einem Bindestrich und 4 Ziffern.
Ziffernstruktur
Ziffer 3 |
allgemeine Bestimmungen für den gesamten präferentiellen Ursprung |
Ziffer 4 |
Ländergruppe Europa und Mittelmeerstaaten |
Ziffer 5 |
Ländergruppe Afrika, Karibik und Pazifik |
Ziffer 6 |
Ländergruppe Amerika |
Ziffer 7 |
Ländergruppe Asien |
Ziffer 8 |
Ländergruppe betreffend autonome Maßnahmen |
Übersichtstabelle
Neu |
Alt |
||||
Allgemeine Bestimmungen |
UP-3000 |
UP-3000 |
|||
Ländergruppe Europa und Mittelmeerstaaten |
|||||
Regionale Konvention |
UP-4101 |
keine |
|||
EFTA (IS, NO, CH) |
UP-3120 |
||||
EWR (IS, NO, LI) |
UP-3110 |
||||
Westbalkan Länder |
(FYROM, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Serbien, Kroatien) |
UP-3310 |
|||
Türkei: |
Türkei Zollunion |
UP-4100 |
|||
|
Türkei Agrarwaren |
UP-4120 |
|||
|
Türkei EGKS Waren |
UP-4110 |
|||
Färöer |
UP-3830 |
||||
Mittelmeerstaaten |
|||||
Algerien |
UP-3410 |
||||
Tunesien |
UP-3411 |
||||
Marokko |
UP-3412 |
||||
Israel |
UP-3430 |
||||
Palästina |
UP-3810 |
||||
Ägypten |
UP-3420 |
||||
Jordanien |
UP-3480 |
||||
Libanon |
UP-3470 |
||||
Syrien |
UP-3440 |
||||
Andorra Zollunion |
UP-4200 |
||||
Andorra Agrar |
|
||||
Ceuta und Melilla |
UP-3820 |
||||
Ländergruppe Afrika, Karibik und Pazifik |
|||||
ESA-Staaten |
UP-3603 |
||||
CARIFORUM |
UP-3601 |
||||
PAZIFIK |
UP-3602 |
||||
MAR |
UP-3600 |
||||
Südafrika |
UP-4400 |
||||
Ländergruppe Amerika |
|||||
Mexiko |
UP-4500 |
||||
Chile |
UP-4600 |
||||
Kolumbien, Peru |
keine |
||||
Zentralamerika |
keine |
||||
Ländergruppe Asien |
|||||
Republik Korea |
UP-5100 |
||||
Ländergruppe betreffend autonome Maßnahmen |
|||||
Überseeische Länder und Gebiete |
UP-3700 |
||||
Allgemeines Präferenzsystem - Verordnung |
UP-3500 |
||||
Allgemeines Präferenzsystem - Ursprung ZK-DVO |
UP-3500 |
||||
Kosovo, Moldawien, Ukraine und andere Westbalkanländer |
UP-3320 |